AGB
1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt
Die AGB haben Geltung für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Gaststätte und Freizeitanlage Rudolphia
(= Gaststätte) und dem Besteller (=Veranstalter), nebst gastronomischer Versorgung und aller weiteren damit zusammenhängenden Leistungen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Gaststätte diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Angebote der Gaststätte sind bis zur Unterzeichnung beider Parteien des Vertrages unverbindlich. Mitarbeiter der Gaststätte sind zu mündlichen Absprachen oder Änderungen nicht befugt, sondern es bedarf einer schriftlichen Bestätigung.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Veranstaltungstag 4 Monate, behält sich die Gaststätte das Recht vor, Preisänderungen wegen steigender, unerwarteter Kosten (Einkauf von Waren, unfreiwilligen Lohnsteigerungen, Mehrwertsteuer) in Form einer Verkaufspreisanpassung vorzunehmen. Jede Preiserhöhung des Vertragswertes ist beschränkt auf 12 %. Erhöht sie sich über 12 %, hat der Veranstalter das Recht, seine Reservierung kostenlos zu stornieren.
Der Veranstalter, seine Mitarbeiter und Veranstaltungsteilnehmern ist es untersagt, Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitzubringen. Bei Nichtachtung wird pauschal ein angemessener Aufschlag erhoben, um den Schaden auszugleichen. Eine ausreichende Informationspflicht gegenüber seinen Teilnehmern, obliegt allein dem Veranstalter oder seinen Vertretern. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und werden vertraglich festgehalten.
2. Warenangebot
Das Sortiment der Gaststätte ist abhängig von der Verfügbarkeit der Waren anderer Händler. Sollten einzelne Artikel oder Produkte nicht verfügbar sein, behält sich die Gaststätte einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich vor Ort oder spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsdatum schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt die Leistung der Gaststätte als erbracht und vom Veranstalter akzeptiert.
3. Standzeit Buffet
Die Gaststätte ist zur Sorgfalt im Hinblick auf die Lebensmittelverordnung verpflichtet. Daher begrenzen wir die Standzeit von Buffets auf maximal 3 Stunden.
4. Teilnehmerzahl
Die festgeschriebene und bestellte Teilnehmerzahl ist verbindlich und dient der Preisberechnung, ausgenommen die Teilnehmerzahl erhöht sich. Abweichungen der bestellten Teilnehmerzahl muss der Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag mitteilen, um die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Folgende Veränderungen dürfen bei der Preisberechnung berücksichtigt werden:
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum 10 % der Teilnehmerzahl laut Reservierungsbestätigung
Bis 56 Tage vor Veranstaltungsdatum 15 % der Teilnehmerzahl laut Reservierungsbestätigung
(Getränkepauschalen können bis 7 Tage vor Veranstaltung bei 10 % Veränderung der Teilnehmerzahl heraus gerechnet werden.)
Wird durch die Teilnehmerreduzierung die kostenfreie Raumnutzung unterschritten (großer Gastraum ab
45 Vollzahler ab 12 Jahren, Gesellschaftsraum ab 25 Vollzahler ab 12 Jahren), wird laut Preisliste eine Raummiete bzw. Servicepauschale fällig. Diese kann nur wegfallen, wenn der Veranstalter seine Zustimmung gibt, den Raum mit Fremdgästen an einer separaten Tafel, innerhalb des Raumes aufzufüllen UND diese auch entsprechend kurzfristig besetzt werden kann. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen.
5. Zahlungen
Die Gaststätte ist in jedem Falle berechtigt eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen, dessen Zahlungseingang, in Höhe des vereinbarten Betrages, fristgerecht erfolgen muss. Dies dient als zusätzliche Akzeptanz der AGB der Gaststätte und Freizeitanlage Rudolphia. Der Restzahlbetrag ist am Ende des Veranstaltungstages in bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Soweit nicht anders vereinbart, ist im Falle einer Zahlung auf Rechnung, der Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 10 Tage nach Erhalt des Beleges zu begleichen. Bei Verstreichen der Zahlungsfrist, ist die Gaststätte berechtigt den Rechnungsbetrag ab dem dritten Tag mit 10 % zu verzinsen.
Anzahlung
Als Garantie zur Durchführung einer Veranstaltung ab 20 Personen am vertraglich vereinbarten Datum, werden zur Fixierung pauschal 15 € pro Person, ausgehend von der angegebenen Teilnehmerzahl, fällig. Diese wird bei Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung zwischen der Gaststätte und Veranstalter in Rechnung gestellt. Wird die Reservierungsbestätigung per E-Mail abgeschlossen, gilt diese erst bei fristgerechtem Zahlungseingang von der Gaststätte als bestätigt. Der Zahlungseingang wird auf spätestens 10 Tage, ab Erhalt der Anzahlungsrechnung festgelegt. Eine Anzahlung ist an den Veranstaltungstag gebunden und prinzipiell nicht erstattungsfähig. Die Anzahlung wird mit der Endrechnung verrechnet.
Vorauszahlung
Ab einem Vertragswert von 4.000 € und/oder einer vertraglich vereinbarten geschlossenen Veranstaltung oder besonderen Anlässen (z.Bsp. Schuleinführungen, Silvester etc.), werden bei Vertragsabschluss 50 % als Garantie sofort, rein netto und ohne Abzüge fällig. Der Restbetrag wird nach Vorlage der Rechnung sofort, rein netto und ohne Abzüge fällig.
Bankverbindung und Verwendungszweck
Bei Überweisungen ist ausschließlich folgendes Konto zu benutzen:
Gaststätte Rudolphia
Commerzbank
IBAN: DE66 8508 0000 0130 4124 00
BIC: DRESDEFF850
Als Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer zu verwenden. Falls keine angegeben ist, dienen der Name, das Veranstaltungsdatum und „Anzahlung“ ODER „Vorauszahlung“ als Verwendungszeck.
Rechnungsübernahme
Bei Veranstaltungen ohne Gesamtrechnung (Einzelrechnung der Teilnehmer), übernimmt der Veranstalter die Kosten für offen gebliebene Posten. Die Zahlungsmöglichkeiten sind EC Karte, bar oder per Überweisung.
6. Stornierung
Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit der Gaststätte zu stornieren. Dies hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung des Vertrages, hat die Gaststätte das Recht eine angemessene Vergütung zu fordern. Die Höhe der Vergütung ergibt sich wie folgt:
Stornierungstag | Vergütung |
365 Tage und mehr vor Veranstaltungstermin | Keine |
61 Tage und mehr vor Veranstaltungstermin | Anzahlungssumme Brutto |
30 -60 Tage vor Veranstaltungstermin | 60 % der Gesamtsumme laut Vertrag Brutto |
7 -29 Tage vor Veranstaltungstermin | 85 % der Gesamtsumme laut Vertrag Brutto |
Ab 7 Tage und weniger vor Veranstaltungstermin | Gesamtsumme Vertragswert Brutto |
Falls kein Vertrag erstellt wurde, werden ersatzweise pauschal 30 € pro Person ab 3 Jahre berechnet.
Sollte der Speisen- und Getränkeumsatz (z.Bsp.: á la carte Veranstaltung und/oder Getränkeabrechnung nach Verbrauch) im Vertrag nicht festgelegt sein, werden bei einer Stornierung durch den Veranstalter pro Teilnehmer
(ab 3 Jahren) 15 € für Speisenumsatz und 15 € für Getränkeumsatz (Gesamt 30 €) als Berechnungsgrundlage angewandt.
Der Veranstalter schuldet keine Entschädigung/Vergütung, wenn er nachweisen kann, dass die Gaststätte durch die Stornierung keinen Schaden oder keine Wertminderung erlitten hat.
7. Sonstige Leistungen der Gaststätte / Verunreinigungen
Für umfangreiche Auf- oder Umbauarbeiten, auch für Künstler notwendige Umräumarbeiten, behält sich die Gaststätte das Recht vor, diese in Rechnung zu stellen.
Die Veranstaltungsvereinbarung umfasst die Grundreinigung der Veranstaltungsräume und die Entsorgung von üblichen Abfällen. Die Entsorgung seiner Art oder Menge nach außergewöhnlichem Abfall wird von der Gaststätte gesondert in Rechnung gestellt (siehe Preisliste). Gleiches gilt bei außergewöhnlichen Verschmutzungen (wie z.Bsp. Emesis, Konfetti, Luftschlangenspray) in allen Veranstaltungsräumen. Bei nichtzumutbaren Verschmutzungen, behält sich die Gaststätte auch das Recht vor, eine Fachfirma mit der Reinigung zu beauftragen. Sollten sich dadurch die genutzten Veranstaltungsräume für nachfolgende Gäste unbrauchbar machen, haftet der Veranstalter in Höhe des entstandenen Schadens in vollem Umfang. Für die Höhe ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
8. Dekorationsmaterial, Musik, Technik, Feuerwerk
Die Anbringung von Dekorationen, sonstigen Gegenständen, Musik und Equipment darf nur in Absprache mit der Gaststätte stattfinden. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass eingebrachte Dekorations- und Arbeitsmaterialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Die Kosten für Musik, Gagen sonstiger Künstler sind direkt mit den Musikern/Künstlern abzurechnen. Selbiges gilt für GEMA und Künstlersozialabgaben.
Die Mitgebrachten Gegenstände sind am Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, darf die Gaststätte die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen. Musik im Innenbereich ist gestattet. Zusätzlicher Auf- und Abbau von jeglicher Technik ist bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum mit der Gaststätte abzustimmen. Gegebenenfalls können Kosten für notwendige Umbau- oder Räumarbeiten anfallen. Sämtliche Technik und Elemente sind unverzüglich nach der Veranstaltung abzubauen und abzutransportieren. Die Gaststätte übernimmt keine Gewährleistung für Beschädigung oder Diebstahl.
Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist nur mit Zustimmung der Stadt Dresden gestattet und muss schriftlich im Original vorgelegt werden.
9. Stornierung durch die Gaststätte
Die Gaststätte ist berechtigt, vom Vertragsverhältnis jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem und wichtigem Grunde außerordentlich zurückzutreten. Insbesondere falls:
– die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter und Teilnehmer nicht mehr gewährleistet werden kann,
– der Ruf sowie Ansehen der Gaststätte erheblich gefährdet wird,
– höhere Gewalt, Streiks (auch von Lieferanten) oder anderen vom Betrieb nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
– Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender, falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Bestellers, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
10. Schlussbestimmungen
Die Gaststätte haftet nicht bei Leistungen, die der Veranstalter selbst erbracht hat, insbesondere bei mitgebrachten Speisen und Getränken. Die Gaststätte haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollte ein Punkt unwirksam werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Der Gerichtsstand ist Dresden.
Abweichungen von diesen AGB sind möglich aber prinzipiell Kulanzreglungen und bedürfen der Schriftform.